GELEITWORT DES PROTEKTORS
München, 3. August 1929.
Der Gedanke der Werbung für irgendwelche Zwecke hat im
Laufe der Zeit eine groBe Wandlung erfahren. So vielfach auch
die Verschiedenheit ist, die diese Wandlung gebracht hat, sie
führte stets zu einer grolien Steigerung der Werbung und aller
Mittel, die für sie in Anspruch genommen wurden. Die Er-
fahrungen in Amerika als jenem Land, das in bezug auf Ein-
dringlichkeit der Werbung wohl an der Spitze steht, haben
erkennen lassen, daC der gröBte Erfolg jener Werbung be-
schieden ist, die sich der verschiedensten Mittel in ihrer zweck-
mafiigsten Gestaltung bedient. Es ist also nicht möglich, irgend-
einem Werbemittel eine alleinige Berechtigung zuzuerkennen.
Je nach Ort und Umstanden werden bald diese, bald jene
Werbemitel den gröflten Erfolg davontragen. Unter allen diesen
Mitteln ist der Anschlag eines Hinweises auf irgendeinen
Gegenstand, ein Unternehmen, eine Veranstaltung'wohl mit am
haufigsten in Anwendung gebracht. Er wendet sich an eine
groBe Anzahl von Personen in gleicher Zeit, ohne diese zu
irgendeiner Anschaffung zu veranlassen. Er kann überall an-
gebracht werden, wo immer sich nur die Möglichkeit gibt, auf
einen mehr oder minder grofien Personenkreis zu wirken. Er
kann durch Farbe und Form verschiedenartig und besonders
reizvoll gestaltet werden. So gibt es eine Reihe von Gründen,
die dem Anschlag als Werbemittel eine besondere Zweck-
mafligkeit geben. Der heutige verfeinerte Geschmack aller
Kulturnationen hat auch auf diesem Gebiete die Ansprüche
bedeutend erhöht, die gestellt werden, um die gröBte Wirkung
des Anschlages zu erzielen. Entwurf und Ausführung müssen
Leistungen ersten Ranges sein.
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PLAKAT UND WERBUNG